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Vorweggenommene Erbfolge mit lebzeitiger Übertragung von Immobilien
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Achtung! Zugang von der Eberhardstraße rechts neben dem Eisentor durch die Glastür (vhs-Eingang) in den 2. Stock, dann 2 mal links. Hier finden Sie das Zimmer M101 (Neubau).
In der sog. „Erbengeneration“ ist es insbesondere auch zur Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge oft zweckmäßig Immobilien oder Teile von Immobilien schon zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an Abkömmlinge zu übertragen. Im Vortrag werden alle Vor- und Nachteile solcher Regelungen aufgezeigt und es wird erläutert, welchen Inhalt solche Verträge haben müssen, damit auch nach einer Überlassung insbesondere die Übergeber dauerhaft rechtlich abgesichert sind.